Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Outdoor Alkmaar

DEFINITIONEN
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehenden Bedeutungen:
Aktivitäten: die von Outdoor-Alkmaar angebotenen Aktivitäten, wie auf der Website www.outdoor-alkmaar.nl beschrieben. Sportliche Aktivitäten und die Vermietung von Outdoor-Sportmaterialien.
Outdoor-Alkmaar: das Einzelunternehmen Outdoor-Alkmaar, das Outdoor-Aktivitäten organisiert und Outdoor-Sportmaterialien vermietet.
Auftraggeber: die Person, die Outdoor-Alkmaar den Auftrag erteilt, indem sie eine Buchung oder Reservierung für die Aktivität(en) vornimmt.
Auftrag: die Organisation einer Aktivität und/oder die Vermietung der zugehörigen Mittel.
Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Outdoor-Alkmaar.
Teilnehmer: jede Person, die an der Aktivität teilnimmt.
Bedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragspartner: sowohl Auftraggeber, Teilnehmer als auch Lieferant.

Artikel 1 Teilnahme an einer Aktivität
Die Bestätigungsmail ist der Nachweis Ihrer Buchung und muss vor der Teilnahme vorgelegt werden. Der fällige Betrag muss im Voraus per Banküberweisung oder durch Kartenzahlung bei Outdoor-Alkmaar beglichen werden. Wenn der Auftraggeber am vereinbarten Tag und Zeitpunkt nicht erscheint (ohne Abmeldung, spätestens 24 Stunden vor Beginn der Aktivität), wird der fällige Betrag in Rechnung gestellt.

Artikel 2 Aktivitäten für Gruppen
Die Anzahl der Teilnehmer an der Aktivität kann bis zu 7 Tage vorher angepasst werden. Sie erhalten die Rechnung vor Beginn der Aktivität für die angegebene Anzahl der Teilnehmer. Es ist auch möglich, den fälligen Betrag am Tag der Aktivität durch Kartenzahlung bei Outdoor-Alkmaar zu begleichen. Wir bitten Sie, uns Ihre bevorzugte Zahlungsmethode mitzuteilen.

Artikel 3 Versicherungen und Schäden

  1. Teilnehmer werden gebeten, vor Beginn der Aktivität selbst oder durch den Auftraggeber eine ausreichende Kranken- und/oder Unfallversicherung abzuschließen.

  2. Kosten, die durch Schäden und/oder Zerstörungen verursacht werden, die von den Teilnehmern verursacht werden und nicht dem Täter zugerechnet werden können, werden vom Auftraggeber getragen.

Artikel 4 Haftung
Outdoor-Alkmaar kann nicht für Schäden an Personen und/oder Eigentum aufgrund der Teilnahme an den von ihr organisierten Aktivitäten haftbar gemacht werden. Alle Teilnehmer müssen sich bewusst sein, dass die Teilnahme an den Aktivitäten von Outdoor-Alkmaar körperliche Anstrengung erfordern kann. Alle Teilnehmer müssen körperlich und geistig gesund sein und in der Lage sein, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die mit den Aktivitäten verbunden sind, zu bewältigen. Schwangere Frauen und körperlich eingeschränkte Teilnehmer können von Outdoor-Alkmaar ausgeschlossen werden, wenn ein hohes Risiko für Verletzungen besteht.

Artikel 5 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nicht anwendbar und werden ausdrücklich abgelehnt.

  3. Outdoor-Alkmaar ist nur an Aufträge, Vereinbarungen oder Änderungen davon und/oder Ergänzungen gebunden, nachdem Outdoor-Alkmaar diesen ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (und/oder eine eventuell anderweitig vereinbarte abweichende/ergänzende Vereinbarung) ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen (und der gegebenenfalls weiter vereinbarten Vereinbarung) unberührt. In diesem Fall wird eine Bestimmung, die so weit wie möglich dem ursprünglichen Zweck der Parteien entspricht, an die ungültige oder unwirksame Bestimmung treten.

  5. Der Auftraggeber sorgt dafür und steht dafür ein, dass alle Teilnehmer mit diesen Bedingungen vertraut sind und diese einhalten.

Artikel 6 Abweichung von den Bedingungen

  1. Nur die vertretungsberechtigte Person von Outdoor-Alkmaar ist befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen in den Vertrag aufzunehmen.

  2. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

  3. Die Person, die im Namen des Teilnehmers oder Auftraggebers handelt, wird vermutet, hierzu vom Teilnehmer oder Auftraggeber bevollmächtigt zu sein.

Artikel 7 Preis und Zahlung

  1. Die von Outdoor-Alkmaar angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

  2. Die auf der Website oder in anderen Veröffentlichungen angegebenen Preise gelten pro Person, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Dieser Preis umfasst nur die in der Veröffentlichung beschriebenen Dienstleistungen und Einrichtungen.

  3. Outdoor-Alkmaar kann bei größeren Veranstaltungen oder Aktivitäten eine Kaution vom Auftraggeber verlangen. Die Kaution wird nach Beendigung der Aktivität an den Auftraggeber zurückgezahlt, abzüglich der Kosten für Schäden und ähnliches, die der Auftraggeber an Outdoor-Alkmaar zu zahlen hat.

  4. Die Zahlung für die Aktivitäten muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingehen und/oder am Tag der Aktivität bei Outdoor-Alkmaar durch Kartenzahlung erfolgen, wie in der Rechnung angegeben.

  5. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, können keine Rechte aus der Reservierung oder Buchung abgeleitet werden.

  6. Wenn der Auftraggeber den fälligen Betrag nach Ablauf der in der Zahlungserinnerung genannten Frist noch nicht bezahlt hat, wird Outdoor-Alkmaar Inkassomaßnahmen ergreifen. Alle mit dem Inkasso verbundenen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

  7. Im Falle der Nichtzahlung des fälligen Betrags ist Outdoor-Alkmaar berechtigt, ohne Mahnung und/oder Fristsetzung gesetzliche Zinsen zu berechnen.

  8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung oder eines Teils davon, über den zwischen den Parteien keine Einigung besteht, zu verzögern oder mit anderen Forderungen zu verrechnen.

Artikel 8 Beschwerden oder Vorschläge
Beschwerden oder Vorschläge können über die Website von Outdoor-Alkmaar, telefonisch oder per E-Mail eingereicht werden.

Artikel 9 Körperliche oder Wetterbedingungen

  1. Outdoor-Alkmaar haftet nicht, wenn der Teilnehmer aufgrund körperlicher Gründe oder anderer Umstände nicht an (Teilen von) der Aktivität teilnehmen kann. Alle Folgen daraus gehen vollständig zu Lasten und Risiko des Teilnehmers.

  2. Die Aktivitäten finden im Freien statt. Outdoor-Alkmaar behält sich das Recht vor, (Teile der) Aktivität(en) vorübergehend auszusetzen, wenn die Wetterbedingungen dies nach deren Einschätzung erfordern. Zum Beispiel bei Unwetter wie Gewitter oder Sturm. In diesem Fall verlagert sich die Gruppe vorübergehend ins Innere, bis die Wetterbedingungen es erlauben, die Aktivität fortzusetzen. Der Teilnehmer/Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung. Es wird davon ausgegangen, dass die Aktivitäten immer stattfinden, es sei denn, Outdoor-Alkmaar entscheidet, dass es aufgrund der Umstände unverantwortlich ist, die Aktivität fortzusetzen. In diesen Ausnahmefällen werden Outdoor-Alkmaar und der Teilnehmer nach einer gemeinsamen Lösung/Alternative suchen.

Artikel 10 Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte

  1. Das Urheberrecht und andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte an den von Outdoor-Alkmaar entwickelten oder organisierten Aktivitäten gehören Outdoor-Alkmaar.

Artikel 11 Pflichten des Auftraggebers und Teilnehmers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abschluss der Vereinbarung alle persönlichen Umstände seiner selbst und/oder der Personen, für die er die Vereinbarung abschließt, Outdoor-Alkmaar oder einem Vertreter von Outdoor-Alkmaar mitzuteilen, sofern diese die ordnungsgemäße Durchführung der Aktivität beeinträchtigen könnten. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für alle relevanten medizinischen und konditionellen Besonderheiten. Jeder Teilnehmer an Aktivitäten im oder auf Wasser muss im Besitz eines anerkannten Schwimmabzeichens sein. Das Fehlen dieses Abzeichens muss im Voraus Outdoor-Alkmaar mitgeteilt werden und kann in einigen Fällen den Ausschluss von dieser Aktivität bedeuten.

  2. Alle Teilnehmer müssen vor Beginn der Aktivität selbst oder durch den Auftraggeber eine ausreichende Kranken- und/oder Unfallversicherung abgeschlossen haben.

  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Anweisungen von Outdoor-Alkmaar oder deren Vertreter zu befolgen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung zu fördern. Teilnehmer, die so viel Störung oder Belastung verursachen, dass die Durchführung der Aktivität erheblich erschwert wird oder die Sicherheit von sich selbst oder anderen gefährden, oder die auf unverantwortliche Weise mit Natur und Umwelt umgehen, können ohne Vorwarnung von Outdoor-Alkmaar oder deren Vertreter von der weiteren Teilnahme an der Aktivität ausgeschlossen werden. Alle hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers oder Auftraggebers. Der ausgeschlossene Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.

  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das ihm zur Verfügung gestellte Material in einer Weise zu verwenden, wie es seiner Art entspricht. Der Teilnehmer darf keine Änderungen am Material vornehmen oder es ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Outdoor-Alkmaar Dritten überlassen. Der Teilnehmer muss Outdoor-Alkmaar so schnell wie möglich, spätestens jedoch am Ende der Aktivität, über Schäden oder Verlust von Materialien informieren. Der Teilnehmer wird das zur Verfügung gestellte Material – in demselben Zustand, in dem er es erhalten hat – am Ende der Aktivität am vorher vereinbarten Ort an Outdoor-Alkmaar zurückgeben. Eventuelle Kosten für Reinigung, Ersatz etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers oder Teilnehmers, wenn diese Kosten vernünftigerweise diesem zugerechnet werden können.

  5. Der Teilnehmer ist und bleibt selbst verantwortlich für seine Fitness, um die Aktivität auszuüben und für die verantwortungsbewusste Teilnahme an der Aktivität.

Artikel 12 Haftung von Outdoor-Alkmaar

  1. Die Teilnahme an der Aktivität erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers/Teilnehmers. Outdoor-Alkmaar haftet nicht für jegliche Art von Verletzungen oder Schäden – einschließlich indirekter Schäden, Folgeschäden und Geschäftsschäden – die der Auftraggeber/Teilnehmer aufgrund von Unfällen oder anderen Umständen während der Aktivität erleidet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Outdoor-Alkmaar.

  2. Outdoor-Alkmaar haftet nur für Schäden aufgrund eines materiellen Mangels der von ihr angebotenen Einrichtungen, wenn der Mangel Outdoor-Alkmaar zugerechnet werden kann.

  3. Outdoor-Alkmaar haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruhen, die dem Auftraggeber/Teilnehmer zuzuschreiben sind.

  4. Die in dieser Bestimmung enthaltenen Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse gelten auch zugunsten von Arbeitnehmern und anderen Vertretern von Outdoor-Alkmaar, beteiligten Dienstleistern und dem Personal des betreffenden Dienstleisters.

  5. Die Haftung von Outdoor-Alkmaar ist in allen Fällen – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den Betrag begrenzt, auf den die von Outdoor-Alkmaar abgeschlossene Haftpflichtversicherung Anspruch gewährt und soweit die Haftpflichtversicherung eine Auszahlung vornimmt.

Artikel 13 Haftung des Auftraggebers/Teilnehmers

  1. Der Auftraggeber/Teilnehmer haftet gegenüber Outdoor-Alkmaar für Schäden oder anderweitige Nachteile, die durch sein Handeln oder Unterlassen oder durch von ihm „zugelassene“ Dritte verursacht werden.

  2. Auf erstes Verlangen von Outdoor-Alkmaar stellt der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer Outdoor-Alkmaar von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter gegenüber Outdoor-Alkmaar frei.

Artikel 14 Kündigung der Vereinbarung durch Outdoor-Alkmaar

  1. Outdoor-Alkmaar ist jederzeit berechtigt, die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention sofort zu kündigen:
    a. Im Falle von Mängeln bei der Durchführung der Vereinbarung durch den Auftraggeber oder Teilnehmer, wie z.B. missbräuchlicher Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials oder der Nichtbeachtung von Anweisungen von Outdoor-Alkmaar. In diesem Fall hat Outdoor-Alkmaar Anspruch auf vollständige Entschädigung aller Kosten und Schäden, die Outdoor-Alkmaar dadurch erleidet und/oder erleiden wird;
    b. Wenn der Auftraggeber für zahlungsunfähig erklärt wurde, (vorläufige) Zahlungsaufschub beantragt hat, das Gesetz über die Schuldenregulierung für natürliche Personen auf ihn angewendet wurde, sein Unternehmen stillgelegt oder liquidiert wurde, ein erheblicher Teil seines Vermögens gepfändet wurde oder er das Unternehmen an Dritte übertragen hat. Die Kündigung kann durch eine mündliche Erklärung erfolgen, der eine schriftliche Bestätigung folgt.

  2. Beträge, die Outdoor-Alkmaar vor der Kündigung in Rechnung gestellt hat oder die Outdoor-Alkmaar nach der Kündigung noch für bereits erbrachte Leistungen im Rahmen der Vereinbarung zu berechnen hat, bleiben unvermindert fällig und sind im Zeitpunkt der Kündigung sofort zur Zahlung fällig.

Artikel 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen Outdoor-Alkmaar und dem Auftraggeber/Teilnehmer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

  2. Das zuständige Gericht in Noord-Holland ist befugt, alle Streitigkeiten zwischen Outdoor-Alkmaar und dem Auftraggeber/Teilnehmer zu entscheiden.

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